Eine Nagelprobe für die Demokratie?
veröffentlicht am 18.10.2020 mit 824 Worten - Lesezeit: 4 Minute(n) in * GEBRABBEL *
Willy Brandt prägte mit seinem Slogan
Mehr Demokratie wagen
die Politik seiner Zeit.
Heute scheinen wir meilenweit bzw. Jahrhunderte von diesem Politikverständnis entfernt zu sein. Das zeigt auch und gerade die Corona-Krise (ich schreibe hier absichtlich nicht “Pandemie”, denn gerade darum geht es im Kern ja auch in diesem Streit).
Die Ausgangssituation
Zum Nachdenken brachte mich vor einiger Zeit ein Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die derzeit durchgesetzten Einschränkungen des Alltagslebens beruhen:
Fragestellung
Am 25. März 2020 stellte der Deutsche Bundestag nach Erlass des § 5 Infektionsschutzgesetz (neu) (IfSG), eine epidemische Lage von nationaler Tragweite in Deutschland fest. Die Ausarbeitung befasst sich mit mehreren verfassungsrechtlichen Fragen bezüglich deren Fortbestehens.
Diese sind - nach dieser Analyse - sehr schnell benannt:
Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen.
Das heißt im Klartext: Der Bundestag kann irgendwelche Kriterien erfinden, die eine Pandemie darstellen könnten und sich dann durch den genannten Beschluss selbst entmächtigen und den Gesundheitsminister “machen lassen” - auf dem Verordnungswege.
Dadurch werden auch die Bedenken des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier verständlich, die er ausführlich auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung darstellt.
Die Corona-Pandemie stellt den Staat und seine zuständigen Organe vor die schwierige Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Grundrechte sind in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheit des Einzelnen vor ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu schützen: Sie sind Abwehr- oder Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat. In dieser Funktionsausrichtung liegt ihr historischer Entstehungsgrund.
Für die Rückkehr des Vertrauens in “die da oben” sorgte dann diese Meldung des bayerischen Rundfunks:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof prüft nachträglich Corona-Maßnahmen
Angestrengt hat dieses Verfahren die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed und wollte dafür Akten aus dem bayerischen Gesundheitsministerium einsehen, die dokumentieren, wie die Verordnungen zustande kamen.
Die Antwort des Ministeriums: Es gibt keine Akten.
Aha: das ist also die Transparenz der Staatsregierung, die ja dem Volk verpflichtet ist in ihrem Handeln …
Aktuelle Diskussion heute
Heute morgen meldete der Deutschlandfunk:
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Brantner, fordert mehr Mitspracherechte des Bundestags in der Corona-Politik.
Es reiche nicht mehr aus, dass allein Bundeskanzlerin Merkel und die 16 Ministerpräsidenten über Maßnahmen entscheiden könnten, sagte die Grünen-Politikerin im Interview der Woche des Deutschlandfunks. Der Föderalismus habe sich in den letzten drei Monaten bewährt, stoße aber jetzt an seine Grenzen. Brantner forderte eine strukturelle Stärkung der Parlamente. Die geplante Verlängerung der Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Spahn lehnte sie ab. Spahn wolle dem Bundestag weitere Mitspracherechte entziehen, sagte sie.
Und mit dieser Kritik ist sie nicht allein. Hier ein Schmankerl aus diesem Interview mit Achim Kessler:
Mittlerweile bin ich aber zu der Überzeugung gekommen, dass die Bundesregierung einfach schlicht und ergreifend keine Szenarien entwickelt hat. Beispielsweise war für die Bundesregierung überraschend, dass Urlauber, die ins Ausland verreisen in den Sommerferien und dann auch wieder zurückkommen.
Und seine Schlußfolgerungen daraus:
Die Bundesregierung wurde dann überrascht vom Herbstanfang. Das heißt, meine Vermutung ist, es gibt keine Vorbereitung innerhalb der Bundesregierung für unterschiedliche Verläufe der Pandemie. Das halte ich für verantwortungslos. Wir brauchen jetzt eine öffentliche Diskussion über alle möglichen Maßnahmen. Wir müssen die Transparenz herstellen, damit wir die Menschen überzeugen können, die entsprechenden Maßnahmen auch einzuhalten. Und wir brauchen eine demokratische Kontrolle. Es kann nicht sein, dass in einer solchen Situation wichtige Entscheidungen durch Verordnungen des Gesundheitsministeriums getroffen werden.
Hervorhebung durch den Verfasser dieses Artikels
In der Tat ist es so, daß die Ausrufung der epidemischen Lage nationaler Tragweite eine Art “Entmächtigungsgesetz” der Parlamente ist, das - wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt, dem Bundesgesundheitsminister weitreichende Rechte gibt:
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt, (…)
Die Liste der Sondervollmachten ist so lang, daß der geneigte Leser diese besser direkt im Gesetz selbst nachliest. Die Mitwirkung der Parlamente von Bund und Ländern ist weitgehend aufgehoben in allen diesen Maßnahmen … da kann also endlich so richtig schön durchregiert werden, wie Angela Merkel das 2005 nannte.
Aber das reicht dem Herrn Spahn offenbar nicht, wie der DLF ebenfalls meldet. Denn nach heutigem Stand würden diese Ermächtigungen Ende März 2021(!) enden und er müßte sich wieder an demokratische Gepflogenheiten halten … und das geht ja gar nicht.
Sollte am Ende doch was dran sein an der Vermutung der Verschwörungstheoretiker, daß hier unter dem Deckmantel der Pandemie ein Finanzmarktcrash vertuscht und eine gigantische Umverteilungsmaschinerie in Gang gesetzt werden soll(te)?
Spätestens dann wird es höchste Zeit, wieder in geordnete demokratische Bahnen zurückzukehren. Und nur so - und mit maximaler Transparenz - kann das Mißtrauen in weiten Teilen der Bevölkerung wieder abgebaut werden.
Hoffentlich ist es noch nicht zu spät …
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